UNO Kinderrechtskonvention - Artikel 34

Schutz vor sexuellem Missbrauch

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen

Massnahmen, um zu verhindern, dass Kinder

  1. zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;

  2. für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;

  3. für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.

30.07.2008:
roterkeil finanziert Notruftelefon im Kreis COE
Quelle:Aktuelles OG Senden
01.07.2008:
Umbau der Webseite
Quelle:Aktuelles OG Senden
17.03.2008:
Spende HJG Simmern
Quelle:Aktuelles OG Senden
15.12.2007:
Konzertlesung mit Ernesto Cardenal und Grupo Sal am 15.02.2008 in der Steverhalle Senden
Quelle:Aktuelles OG Senden
09.11.2007:
20.11. Infoveranstaltung KO-Tropfen in Senden
Quelle:RK Website
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